Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Fl. Nrn. 1178/19, 1178/20, 1178/21, 1178/22, 1178/23, 1178/24, 1176/10, 1176/11, 1176/13, 1176/15, 1176/17, 1176/18,1176/19 und 1176/20

der Gemarkung Penzberg, An den Eichen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

3. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“; erneute öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.03.2022 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf die Grundstücke Flurnummern 1178/19, 1178/20, 1178/21, 1178/22, 1178/23, 1178/24, 1176/10, 1176/11, 1176/13, 1176/15, 1176/17, 1176/18,1176/19 und 1176/20 der Gemarkung Penzberg.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.04.2022 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“ wurde einschließlich Begründung vom 21.09.2022 bis 24.10.2022 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 12.03.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Gegenüber der öffentlichen Auslegung hat sich die Sockelhöhe im Bereich der Grundstücke Flurnummern 1176/19 und 1176/20 der Gemarkung Penzberg verändert.

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Birkenstraße West“ einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 18.04.2024 bis 21.05.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Hierbei sind die Änderungen/Ergänzungen in blauer Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 3te Änderung Bebauungsplan Birkenstraße West - Planfassung vom 19_03_2024

02 - 3te Änderung Bebauungsplan Birkenstraße West - Begründung vom 19_03_2024

03 - Billigungsbeschluss 12_03_2024

04_Bebauungsplan Birkenstraße West

 

Zum Vergleich stehen unter dem folgenden Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 02.08.2023 (öffentliche Auslegung) zur Verfügung.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

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