Aufstellung einer Satzung zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung die Splittersiedlung Nantesbuch

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 23.10.2018 die Aufstellung einer Satzung zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Splittersiedlung Nantesbuch angeordnet.

Gegenstand der Änderung ist die Festsetzung der Baugrenze zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage als Betriebsleiter- oder Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Flurnummer 1335/3 der Gemarkung Penzberg.

Im Amtsblatt Nr. 16 vom 12.11.2018 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Splittersiedlung Nantesbuch einschließlich Begründung vom 20.11.2018 bis 20.12.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 20.11.2018 bis 20.12.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Zur Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Splittersiedlung Nantesbuch liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor und sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

2. Änderung der Außenbereichssatzung Nantesbuch - Entwurf Änderungsplan

2. Änderung der Außenbereichssatzung Nantesbuch - Begründung

 

Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs 
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.