Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB§ 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße" für die Grundstücke Flurnummern 998/6, 998/14, 999 TF, 999/1, 999/2, 999/3, 1002/17 TF, 1002/49, 1002/58 TF, 1002/59, 1002/90, 1002/147 TF, 1002/156 und 1002/157 der Gemarkung Penzberg sowie die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg für den Umgriff des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße" zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Freizeit- und Sportanlagen" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB angeordnet.
 

Im Amtsblatt Nr. 17 vom 21.12.2018 wurde bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen

  • Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße"
     
  • Begründung Teil 1: Planungsbericht
     
  • Begründung Teil 2: Grünordnung mit Umweltbelangen
     
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
     
  • schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung


vom 08.01.2019 bis 08.02.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

Entwurf Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße

"Berichtigung des Flächennutzungsplanes"

Begründung Teil 1 - Planungsbericht

Begründung Teil 2 - Grünordnung mit Umweltbelangen

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes

 

Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs 
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.