Bebauungsplan „Birkenstraße West“

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 28.11.2017 und 27.02.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Birkenstraße West" der Stadt Penzberg beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 3 vom 10.03.2018 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Birkenstraße West" einschließlich Begründung und Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 19.03.2018 bis einschließlich 19.04.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 
2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 19.03.2018 bis einschließlich 19.04.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich, per Email an stadtbauamt@penzberg.de oder zur Niederschrift eingereicht werden können.

Die wesentlichsten Änderungen gegenüber der bisherigen Planung sind:

  • die Herausnahme des Grundstücks Flurnummer 1167 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes (südlicher Bereich)

  • die Wegnahme der bisher geplanten Verbindungsstraße zwischen der Rothwiese und der Birkenstraße im südlichen Bereich

  • die Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse von drei Vollgeschossen zwingend auf vier Vollgeschosse als Höchstmaß für den Bereich C des Geschosswohnungsbaus

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01_Bebauungsplanentwurf 15.03.2018

02_Geländeschnitte-M500-D_4-geschossig

03_180124-Begruendung Birkenstraße West

04_Umweltbericht Birkenstraße West

05_artenschutzrechtliche Prüfung

06_schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Birkenstraße West

07_Billigungs- und Auslegungsbeschluss 27.02.2018

 

Zum Vergleich zum bisherigen Planentwurf ist der alte Planentwurf in nachfolgender Datei dargestellt:

08_Bebauungsplanentwurf alt 09.03.2017

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

09_Stellungnahme Landratsamt Technischer Umweltschutz 19.04.2017

10_Stellungnahme Kreisbrandinspektion Weilheim 22.03.2017

11_Stellungnahme Landratsamt_fachlicher Naturschutz, Gartenkultur, 
      Landespflege 18.04.2017

12_Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12.04.2017

13_Stellungnahme Bund Naturschutz 05.04.2017

14_Stellungnahme Landratsamt_Natur- und Umweltschutzverwaltung_13.04.2017

15_Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim 07.04.2017

16_Stellungnahme Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg 25.04.2017

17_Stellungnahme E ON SE 03.04.2017