Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

 

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauG

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße" für die Grundstücke Flurnummern 998/6, 998/14, 999 TF, 999/1, 999/2, 999/3, 1002/17 TF, 1002/49, 1002/58 TF, 1002/59, 1002/90, 1002/147 TF, 1002/156 und 1002/157 der Gemarkung Penzberg angeordnet und nach öffentlicher Auslegung in der öffentlichen Sitzung am 26.03.2019 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.

Auf der Grundlage dieser Abwägung hat der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße“ gebilligt und beschlossen, den zu ändernden bzw. zu ergänzenden Bebauungsplanentwurf nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Im Amtsblatt Nr. 7 vom 10.04.2019 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen vom 18.04.2019 bis 20.05.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Entwurf Bebauungsplan Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen Birkenstraße vom 11.04.2019

02-Begründung Teil 1 Planungsbericht vom 11.04.2019

03-Begründung Teil 2 Grünordnung mit Umweltbelangen vom 11.04.2019

04-spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.04.2019

05-schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 11.04.2019

06-Konzept zur Oberflächenentwässerung vom 20.12.2018

07-Beschlussauszug Stadtratssitzung zur Billigung und erneuten Auslegung vom 26.03.2019

08- Berichtigung des Flächennutzungsplanes

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.