Aufstellung des Bebauungsplanes "Daserweg West - I" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB;

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 20.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Daserweg West - I" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 742/10, 742 TF, 742/2, 742 TF, 742/11, 775/87 und 775/88 der Gemarkung Penzberg, angeordnet und die Einleitung des Verfahrens für den vor-habenbezogenen Planteil A beschlossen.

Am 29.01.2019 hat der Stadtrat die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes "Daserweg West - I" nach Süden zur Einbeziehung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flurnummer 742 sowie nach Westen zur Einbeziehung des für die Neugestaltung der Uferböschung des bestehenden Grabens erforderlichen Raumes (Grundstücke Flurnummern 742/5 Teil-fläche, 744/3 Teilfläche und 744/2 Teilfläche) beschlossen.

Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, die sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Reindl-Daserweg) anschließt, die Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt und die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf dieser Fläche begründet wird, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte vom 18.04.2019 bis 20.05.2019.

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2019 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Auf der Grundlage dieser Abwägung hat der Stadtrat in dieser Sitzung den Bebauungsplanentwurf "Daserweg West - I" gebilligt und beschlossen, den zu ändernden bzw. zu ergänzenden Bebauungsplanentwurf nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Im Amtsblatt Nr. 14 vom 09.08.2019 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes "Daserweg West - I" einschließlich Begründung vom 21.08.2019 bis einschließlich 23.09.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 
2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 21.08.2019 bis einschließlich 23.09.2019 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich, per Email an stadtbauamt@penzberg.de oder zur Niederschrift eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01_Bebauungsplan Daserweg West I - Entwurf vom 31.07.2019

02_Begründung zum Bebauungsplan Daserweg West I

03_Berichtigung_Flächennutzungsplan

04_Vorhabenplan für den Teilbereich A

05_Erschließungsplan für den Teilbereich A

06_Beschlussbuchauszug zur Billigung und erneuten Auslegung des Stadtrats
   vom 25.06.2019

07_Luftbild mit Vermessung

 

Zum Vergleich zum bisherigen Planentwurf ist der alte Planentwurf in nachfolgender Datei dargestellt:

08_Bebauungsplanentwurf alt vom 01.04.2019

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.