Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ vom 10.11.2017 zur Erweiterung des Geltungsbereichs nach Nordosten mit Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nr. 1143/49 und 1143/50 in den Geltungsbereich sowie die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg beschlossen.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ dient zur Standortsicherung der bestehenden Gewerbebetriebe, indem für die beiden Gewerbebetriebe maßvolle und für den Betriebsablauf erforderliche Erweiterungsflächen geschaffen werden. Die Erschließung der Grundstücke Flurnummern 1143/49 und 1143/50 erfolgt über die angrenzenden bereits gewerblich genutzten Grundstücke mit Anbindung an die Seeshaupter Straße.
Am 09.03.2021 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlussmäßig gebilligt und den Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ gefasst.
Am 23.03.2021 hat der Stadtrat den Vorentwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlussmäßig gebilligt und den Auslegungsbeschluss für den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 12 vom 26.07.2021 wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung und Bodenuntersuchung, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 03.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 03.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße – Planentwurf
02-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße – Begründung
03-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße –
Umweltbericht
04-schalltechnische Untersuchung
06-33.Änderung Flächennutzungsplan - Planentwurf vom 12.11.2020
07-Begründung zur 33 Änderung Flächennutzungsplan
08-Umweltbericht zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans
09-Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße
10-Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2020
11-1te Änd BPlan Gewerbezentrum Seeshaupter-Westtangente Billigungsbeschluss
12-33. Änderung Flächennutzungsplan_Billigungsbeschluss
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
21-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung zur Bebauungsplanänderung
22-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung zur Flächennutzungsplanänderung
23-Stellungnahme Landratsamt Technischer Umweltschutz zur Bebauungsplanänderung
24-Stellungnahme Landratsamt Technischer Umweltschutz zur Flächennutzungsplanänderung
25-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz zur Bebauungsplanänderung
26-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz zur Flächennutzungsplanänderung
27-Stellunanahme Landratssamt Sachgebiet Wasserrecht zur Bebauungsplanänderung
28-Stellungnahme Landratsamt Sachgebiet Wasserrecht zur Flächennutzungsplanänderung
29-Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim
30-Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft Forsten
31-Stellungnahme Bergamt Südbayern
32-Stellungnahme Bund Naturschutz
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.