Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka-Areal“ beschlossen.
Als Nutzung für den Bebauungsplan ist im Norden des Plangebiets „großflächiger Einzelhandel“ und im Süden ein „allgemeines Wohngebiet“ vorgesehen.
Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Stadtrat mit Beschluss vom 27.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Edeka Areal“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 14 vom 25.08.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Prüfung der landesplanerischen und städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens, Prüfung eines möglichen Agglomerationstatbestands für das Planvorhaben, Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung, Bewertung der bergbaulich-geotechnischen Verhältnisse, schalltechnischer Untersuchung, allgemeiner Vorprüfung zur Umweltverträglich- keitsprüfung und Aktualisierung der Potenzialabschätzung der Fledermäuse vom 02.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 02.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
Billigungsbeschluss vom 27.07.2021
BP Edeka Areal_A_Planzeichnung mit Textteil
BP Edeka Areal_C_Fachgutachten
BP Edeka Areal_C1_CIMA_Vertraeglichkeit
BP Edeka Areal_C2_CIMA_Agglomerationstatbestand
BP Edeka Areal_C3_Berggutachten
BP Edeka Areal_C4_Verkehrsgutachten
BP Edeka Areal_C5_Schalltechnische Untersuchung
BP Edeka Areal_C6_UVP-Vorpruefung
BP Edeka Areal_C7_Untersuchung Zauneidechse
BP Edeka Areal_C8_Potenzialabschaetzung Fledermaeuse
BP Edeka Areal_C9_Stellungnahme Brandschutzplaner
BP Edeka Areal_C10_IHM_Baugrundgutachten
BP Edeka Areal_C11_IMH_Altlastengutachten
BP Edeka Areal_C12_Stellungnahme LRA zum Altlastengutachten
BP Edeka Areal_C13_Entwaesserungskonzept
BP Edeka Areal_C13_Erlaeuterung Entwaesserungskonzept
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.