Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ vom 10.11.2017 zur Erweiterung des Geltungsbereichs nach Nordosten mit Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 1143/49 und 1143/50 in den Geltungsbereich sowie die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg beschlossen.

Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ dient zur Standortsicherung der bestehenden Gewerbebetriebe, indem für die beiden Gewerbebetriebe maßvolle und für den Betriebsablauf erforderliche Erweiterungsflächen geschaffen werden. Die Erschließung der Grundstücke Flurnummern 1143/49 und 1143/50 erfolgt über die angrenzenden bereits gewerblich genutzten Grundstücke mit Anbindung an die Seeshaupter Straße.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg mit Beschluss vom 12.10.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 25.11.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung und Bodenuntersuchung, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 06.12.2021 bis 10.01.2022  während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße - Westtangente vom 14.11.2021

02-Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße - Westtangente vom 14.11.2021

03-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße – Umweltbericht

04-Schalltechnische Untersuchung

05-Bodenuntersuchung

06-Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße

07-Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2020

08-Billigungsbeschluss nach frühzeitiger Beteiligung vom 09.03.2021

09-Billigungsbeschluss nach öffentlicher Auslegung vom 12.10.2021

10-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung vom 14.01.2021

11-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung vom 03.08.2021

12_Stellungnahme Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt vom 06.09.2021

13-Stellungnahme Landratsamt Technischer Umweltschutz vom 19.01.2021

14-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz vom 08.01.2021

15-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz vom 19.08.2021

16-Stellungnahme Landratsamt Sachgebiet Wasserrecht vom 20.01.2021

17-Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 22.01.2021

18-Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 25.08.2021

19-Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft Forsten vom 22.01.2021

20-Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft Forsten vom 22.07.2021

21-Stellungnahme Bergamt Südbayern vom 12.01.2021

22-Stellungnahme Bund Naturschutz vom 22.01.2021

23-Stellungnahme Bund Naturschutz vom 02.09.2021



Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

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Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.