Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ vom 10.11.2017 zur Erweiterung des Geltungsbereichs nach Nordosten mit Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 1143/49 und 1143/50 in den Geltungsbereich sowie die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg beschlossen.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ dient zur Standortsicherung der bestehenden Gewerbebetriebe, indem für die beiden Gewerbebetriebe maßvolle und für den Betriebsablauf erforderliche Erweiterungsflächen geschaffen werden. Die Erschließung der Grundstücke Flurnummern 1143/49 und 1143/50 erfolgt über die angrenzenden bereits gewerblich genutzten Grundstücke mit Anbindung an die Seeshaupter Straße.
Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg mit Beschluss vom 12.10.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 20 vom 25.11.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung und Bodenuntersuchung, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 06.12.2021 bis 10.01.2022 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße - Westtangente vom 14.11.2021
03-1. Änderung Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße – Umweltbericht
04-Schalltechnische Untersuchung
06-Bebauungsplan Gewerbezentrum Seeshaupter Straße
07-Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2020
08-Billigungsbeschluss nach frühzeitiger Beteiligung vom 09.03.2021
09-Billigungsbeschluss nach öffentlicher Auslegung vom 12.10.2021
10-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung vom 14.01.2021
11-Stellungnahme Regierung höhere Landesplanung vom 03.08.2021
12_Stellungnahme Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt vom 06.09.2021
13-Stellungnahme Landratsamt Technischer Umweltschutz vom 19.01.2021
14-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz vom 08.01.2021
15-Stellungnahme Landratsamt fachlicher Naturschutz vom 19.08.2021
16-Stellungnahme Landratsamt Sachgebiet Wasserrecht vom 20.01.2021
17-Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 22.01.2021
18-Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 25.08.2021
19-Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft Forsten vom 22.01.2021
20-Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft Forsten vom 22.07.2021
21-Stellungnahme Bergamt Südbayern vom 12.01.2021
22-Stellungnahme Bund Naturschutz vom 22.01.2021
23-Stellungnahme Bund Naturschutz vom 02.09.2021
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.