Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans „Bergwerksgelände, Teil I“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans "Bergwerksgelände, Teil I" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 845/3, 845/36, 845/76, 845/77, 845/78, 845/79, 845/80, 845/81 und 845/290 der Gemarkung Penzberg, Am Isabellenschacht 12, 14, 16, 18 und 20, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg mit Beschluss vom 09.11.2021 den Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 25.11.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplans "Bergwerksgelände, Teil I" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 29.11.2021 bis 23.12.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 verkürzt ist.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-15_ Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I - Planentwurf vom 19_10_2021

02-15_ Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I_10_06_2020_Begründung

03-15. Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I_ Aufstellungsbeschluss

04-15. Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I - Billigungsbeschluss vom 09.11.2021

05-Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.