Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat hat am 20.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sindelsdorfer Straße III" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 2055/127 und 2055/133 der Gemarkung Penzberg, Sindelsdorfer Straße 33, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.06.2019 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans "Sindelsdorfer Straße III" einschließlich Begründung) vom 02.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.
Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich und mündlich zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-Bebauungsplan Sindelsdorfer Straße III - Planentwurf in der Fassung
vom 12.03.2019
02-Bebauungsplan Sindelsdorfer Straße III - Städtebauliche Begründung
zum Planentwurf
03-Berichtigung Flächennutzungsplan
04-Bebauungsplan Sindelsdorfer Straße III - Aufstellungsbeschluss vom 20.03.2018
05 - Bebauungsplan Sindelsdorfer Straße III - Auslegungsbeschluss vom 12.03.2019
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.