Jugendzeltplatz am Eitzenberger Weiher

Öffnungszeiten: Jährlich 1. Mai bis 31. Oktober

 
Belegungsplan 2026  (pdf) - Stand vom 01.05.2026

Benutzungsordnung (pdf) - Stand vom 31.10.2025


Der Jugendzeltplatz am Eitzenberger Weiher in der Nähe des Ortsteils Promberg (Anfahrtsskizze) wird von der Stadt Penzberg für Jugendgruppen von Vereinen und Institutionen betrieben. Belegungen von Privatpersonen oder die Nutzung als Festplatz sind ausgeschlossen.

Der Jugendzeltplatz ist jährlich vom 1. Mai bis 31. Oktober geöffnet. In diesem Zeitraum steht der ZeltplatzJugendgruppen mit 15 bis 70 Personen zur Verfügung.  Dieser liegt in einer reizvollen Landschaft unmittelbar am Eitzenberger Weiher.

Bitte beachten Sie, dass am Eitzenberger Weiher Hunde nicht erlaubt sind. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, diese Regelung zu beachten.

Der Zeltplatz verfügt über Sanitäranlagen mit Duschen, eine feste Feuerstelle sowie Stromanschlüsse. 
Zelte, Zeltküche, Spielmaterial und weitere Ausstattungsgegenstände sind von den jeweiligen Jugendgruppen selbst mitzubringen.

Die Verwendung von Einweggeschirr aus Kunststoff ist nicht gestattet. Zulässig ist biologisch abbaubares Einweggeschirr, beispielsweise aus Palmblatt, Zuckerrohr oder Karton. Selbstverständlich kann auch Mehrweggeschirr verwendet werden.

Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer, den Zeltplatz sowie den angrenzenden Erholungsbereich sauber zu halten und die Platzordnung einzuhalten. Die Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Belegungsentgelte

Das Belegungsentgelt beträgt ab 30 Teilnehmern 5,00 € zzgl. USt. pro Person und Übernachtung. Bei weniger als 30 Teilnehmern wird ein Belegungsentgelt von 6,00 € zzgl. USt. pro Person und Übernachtung erhoben.

Nach Bestätigung der Buchung durch die Stadt Penzberg wird ein Mindestnutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € zzgl. USt. fällig. Dieses wird nach der Abreise mit dem tatsächlich anfallenden Belegungsentgelt verrechnet.

Sollte die Belegung aus einem Grund, den die Stadt Penzberg nicht zu vertreten hat, bis spätestens 14 Tage vor dem reservierten Termin storniert werden, wird das Mindestnutzungsentgelt abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 25,00 € zzgl. USt. zurückerstattet.

Bei einer kurzfristigen Stornierung (weniger als 14 Tage vor dem reservierten Termin) behält sich die Stadt Penzberg vor, das Mindestnutzungsentgelt vollständig einzubehalten.

Bei Nichtanreise wird das Mindestnutzungsentgelt gemäß Vertrag für jede gebuchte Übernachtung berechnet.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Belegungsentgelten (pdf) für den Jugendzeltplatz der Stadt Penzberg am Eitzenberger Weiher.

Für zwei PKW wird eine kostenfreie Parkerlaubnis erteilt. Für weitere Fahrzeuge sind die Parkgebühren direkt am Parkscheinautomaten zu entrichten (derzeit 2,50 Euro pro Tag).

Informationen

Öffnung1. Mai bis 31. Oktober
Anmeldungenab 1. September für das Folgejahr
TrinkwasserKalt- und Warmwasser vorhanden
Spültischist im Außenbereich mit fließendem Wasser vorhanden
Sanitäranlagen

Damen:

  • eine Toilette
  • eine Dusche
  • drei Waschbecken
 

Herren:

  • eine Toilette
  • ein Pissoir
  • eine Dusche
  • drei Waschbecken