Schulsprengel – Gastschulantrag

Für öffentliche Grund- und Mittelschulen gilt die Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen kann davon eine Ausnahme beantragt werden.

Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im März vor der allgemeinen Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.

 

Voraussetzungen

Beispiele für zwingende, persönliche Gründe:

  • Umzug im laufenden Schuljahr
  • Umzug während des laufenden Schuljahres und Kind soll bereits ab Beginn des nächsten Schuljahres die zukünftige Sprengelschule besuchen (Kopie des Miet- oder Kaufvertrages notwendig)
  • Bei Berufstätigkeit  beider Elternteile  beziehungsweise des alleinerziehenden Elternteils die nachgewiesene private Betreuungsstelle mit Angaben der Betreuungszeiten in einem anderen als dem zuständigen Schulsprengel (damit ggf. nachrangige Berücksichtigung bei der Vergabe der Hort-/ Mittagsbetreuungsplätze)
  • Die Schwester oder der Bruder besucht bereits dieselbe Grundschule als Gastschule

 

Beispiele für nicht als zwingend, persönliche anerkannte Gründe:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt
  • Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule
  • Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen.
  • Besondere Angebote oder pauschale Angaben

 

Der ausgefüllte und unterschriebene Gastschulantrag ist mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Sprengelschule abzugeben.
Diese wird den Gastschulantrag über die gewünschte Gastschule an die Stadt Penzberg weiterleiten.
Bei Rückfragen bezüglich des Gastschulantrages wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sprengelschule.

 

Bearbeitungszeit

Die Genehmigung für das kommende Schuljahr wird in der Regel bis Anfang Juni erteilt. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.

Gastschulanträge, die während des laufenden Schuljahres gestellt werden, können sofort genehmigt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.

 

Schülerbeförderung

Für Schülerinnen und Schüler, denen ein Gastschulverhältnis genehmigt wurde, besteht kein Beförderungsanspruch. Die Eltern müssen selbst für die Schülerbeförderung sorgen.